Für
Gerichtsgutachten und für gerichtliches Verfahren zur Beweissicherung
erhält der Sachverständige seinen Auftrag zur
Durchführung vom zuständigen Gericht.
Bitte wenden Sie sich daher an die Geschäftsstelle des Gerichts oder an Ihren Rechtsanwalt.
Normalerweise kann eine vom Gericht beauftragte Gutachtenserstellung innerhalb von 4-6 Wochen nach Beauftragung durch das Gericht und nach Abklärung der Vorgehensweise erfolgen.
Zur
Verrechnung kommen Stundensätze und Nebenkosten nach dem Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Die Erstellung von Schieds- und Privatgutachten kann nach Absprache und weitestgehend nach Ihren Zeitanforderungen erfolgen.
Hier gelten die marktüblichen Sätze für freie Sachverständige. |